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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform
Wieso Grundsteuer?
 

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist also wichtig für jeden von uns.

 

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an.

Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu zahlen.

 

Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.

 

Wieso Grundsteuerreform?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht.

 

Was ist neu?

 

In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung. Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.

 

Quellenangabe und weitere Informationen finden Sie unter grundsteuerreform.de

 

Frage
Erklärungsabgabepflicht

 

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben, dass auf die Erklärungspflicht aufmerksam macht. 

 

  • ab dem 1. Juli 2022 besteht die Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe beim Finanzamt über das Programm ELSTER

 

  • Abgabfrist der 31.10.2022 

 

 

Was kann ich jetzt schon tun?

 

  • vorhandene Grundbücher auf Aktualität prüfen bzw. aktuelle besorgen (Zeitpunkt der Erhebung ist der Grundbesitzt zum 01.01.2022)

 

  • einen Zugang für das Programm ELSTER besorgen (wenn noch keiner vorhanden ist)

 

  • auf den Internetseiten vom Freistaat Thüringen informieren 

 

 

Bei aufkommenden Fragen zu Ihren Flächen können Sie auch mit  uns Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. 

 

Kontaktformular

 

Telefon   036023/50248

 

Email:     

Antwort